Die Stromsteuer (StromStG) und die Energiesteuer (EnergieStG) gehören zu den Verbrauchsteuern des Bundes. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich erhebliche Steuerlasten zurückerstatten lassen – vorausgesetzt, sie kennen die rechtlichen Grundlagen und wahren die Antragsfristen. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe verständlich und präzise.
§ 1, § 9b StromStG
§ 1, § 54 EnergieStG
§ 9b StromStG
§ 9a StromStG
§ 54 EnergieStG
§ 15 StromStV