Stromsteuer · Deutschland

Stromsteuer in Deutschland.

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie beträgt 2,05 ct/kWh (20,50 €/MWh) und wird vom Energieversorger auf der Stromrechnung an alle Verbraucher weitergegeben. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen nach § 9b StromStG effektiv nur 0,05 ct/kWh.

Regulärer Steuersatz

2,05 ct/kWh

Effektiv nach § 9b

0,05 ct/kWh

Gültig seit

2003

Ab Jahresverbrauch

12.500 kWh

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Kurz gefasst

Das Wichtigste in Kürze.

  • Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh (20,50 €/MWh), seit 2003 unverändert.
  • Produzierendes Gewerbe und Land-/Forstwirtschaft erhalten auf Antrag 2,00 ct/kWh zurück (§ 9b StromStG) – es verbleiben nur 0,05 ct/kWh.
  • Seit 2026 ist die Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert, ab 12.500 kWh Jahresverbrauch.
  • Eigenverbrauch aus Erneuerbaren, Kraftwerkseigenverbrauch und kleine Anlagen bis 2 MW sind komplett von der Stromsteuer befreit (§ 9 StromStG).
  • Antragsfrist: 31. Dezember des Folgejahres – die Antragstellung erfolgt digital über das Zoll-Portal.
Wie hoch ist die Stromsteuer?

Eine indirekte Verbrauchsteuer nach § 3 StromStG – unverändert seit 2003.

Regulärer Steuersatz

2,05 ct/kWh

Gilt für alle Stromverbraucher in Deutschland.

Effektiv nach § 9b StromStG

0,05 ct/kWh

EU-Mindestsatz für Produzierendes Gewerbe & Land-/Forstwirtschaft.

Mit der Entlastung nach § 9b StromStG (2,00 ct/kWh) zahlen berechtigte Unternehmen effektiv nur den EU-Mindeststeuersatz. Für spezielle Prozesse (§ 9a StromStG) ist sogar eine vollständige Entlastung möglich.

Stromsteuererstattung

So bekommen Unternehmen die Stromsteuer zurück.

Die Steuerentlastung nach dem Stromsteuergesetz ermöglicht es berechtigten Unternehmen, die gezahlte Stromsteuer ganz oder teilweise vom Hauptzollamt zurückzuholen – auf Antrag, nachträglich für das vergangene Kalenderjahr.

Wer ist berechtigt?

Produzierendes Gewerbe C–F

Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Bau, Energie- und Wasserversorgung.

Land- und Forstwirtschaft A

Inkl. Klasse 05.02 (Teichwirtschaft und Fischzucht).

Zuordnung über den WZ-Code 2003. Nicht berechtigt: Dienstleistungen, Handel, Gastronomie. Bei mehreren Tätigkeiten muss der produzierende Anteil überwiegen (> 50 %).

Wie viel wird erstattet?

§ 9b StromStG

2,00 ct/kWh

Standard · abzügl. 250 € Selbstbehalt

§ 9a StromStG

2,05 ct/kWh

Vollständig · kein Selbstbehalt

Qualifizierende Prozesse nach § 9a:

  • ·Elektrolyse (nicht Batterieladen)
  • ·Glas, Keramik, Ziegel, Zement, Kalk, Gips (thermische Verfahren)
  • ·Metallerzeugung und -bearbeitung (Schmieden, Pressen, Walzen, Wärmebehandlung)
  • ·Chemische Reduktionsverfahren

Rechenbeispiel · 500.000 kWh

Jahresstromverbrauch500.000 kWh
Gezahlte Stromsteuer (2,05 ct/kWh)10.250 €
Entlastung nach § 9b (2,00 ct/kWh)− 10.000 €
Selbstbehalt+ 250 €
Ihre Erstattung9.750 €
Interaktiver Entlastungsrechner

So beantragen Sie die Erstattung

01

WZ-Code ermitteln

Berechtigung über WZ-Code 2003 prüfen.

02

Antrag einreichen

Formular 1453 digital über das Zoll-Portal.

03

Frist wahren

Bis 31. Dezember des Folgejahres.

Kostenlose Beratung anfragen
Strompreis

Stromsteuer im Strompreis.

Für Industriekunden liegt der Strompreis bei rund 16 ct/kWh. Die Entlastung nach § 9b StromStG senkt die Stromsteuer von 2,05 auf nur 0,05 ct/kWh. Für spezielle Prozesse (§ 9a StromStG) ist sogar eine vollständige Entlastung möglich.

Stromeinkauf, Netzentgelt & Vertrieb

13.55 ct/kWh

75.2 %

Umlagen & Abgaben (KWKG, Offshore, § 19 StromNEV)

2.43 ct/kWh

13.5 %

Stromsteuer entlastungsfähig (§ 9b StromStG)

2.00 ct/kWh

11.1 %

Stromsteuer nach Entlastung

0.05 ct/kWh

0.3 %

Quelle: BDEW-Strompreisanalyse, Januar 2026. Industriekunden 160.000 bis 20 Mio. kWh/a, Mittelspannung.

Verwendung & Befreiung

Wofür wird die Stromsteuer verwendet?

Die Stromsteuer wird seit dem 1. April 1999 auf Basis des Stromsteuergesetzes erhoben – im Rahmen der Ökologischen Steuerreform. Sie folgt dem Prinzip des doppelten Nutzens: Anreize zum Energiesparen bei gleichzeitig gesenkten Lohnnebenkosten. Die Einnahmen fließen als Bundeszuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung.

Zweck

Finanziert die Rente

Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wirkung

− 1,2 Pp. Rentenbeitrag

DIW-Studie 2019: Beitragssatz ohne Ökosteuer höher.

2024 sank die Aufnahme auf 5,2 Mrd. € durch das Strompreispaket. Entlastung nach § 9b StromStG von 5,13 auf 20 €/MWh angehoben.

Stromsteuerbefreiung nach § 9 StromStG

Eine Befreiung bedeutet, dass Strom von vornherein steuerfrei entnommen wird. Ob eine förmliche Einzelerlaubnis nötig ist, hängt vom Einzelfall ab – § 10 StromStV sieht für bestimmte Fälle eine allgemeine Erlaubnis ohne Antrag vor.

Eigenversorgung aus Erneuerbaren

PV, Wind, Wasser, Geothermie – kleine Anlagen bis 1 MW.

Kraftwerkseigenverbrauch

Hocheffiziente KWK-Anlagen unter 1 MW (Marktstammdatenregister).

Notstromaggregate

Förmliche Einzelerlaubnis beim Hauptzollamt erforderlich.

Landseitige Stromversorgung

Wasserfahrzeuge (§ 9 Abs. 3 StromStG), allgemein erlaubt.

Befreiung oder Entlastung? Bei der Befreiung (§ 9 StromStG) fällt die Steuer gar nicht erst an. Bei der Entlastung (§ 9b StromStG) wird die gezahlte Steuer nachträglich erstattet.

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